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Impressum
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Geschäftsbestimmungen (Modelvermittlung)
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ErotikModels.ch stellt dem Bewerber (Model) und dem Auftraggeber (Fotograf, Produktionsfirma, etc.) eine Onlineplattform zur Verfügung. Anfragen und Modelbuchungen werden über ErotikMedia.ch abgewickelt. Diese Geschäftsbedinungen regeln einerseits die finanzielle und rechtliches Seite zwischen Model und Auftraggeber und die Stellung, die Funktion und die Honorierung des Vermittlers als Bindeglied zwischen Auftraggeber und Model. ErotikMedia.ch ist ein reines Beratungs-, Empfehlungs- und Vermittlungsunternehmen und niemals Arbeitsgeber des empfohlenen oder vermittelten Models.
Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Punkte sind nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur erlaubt und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Direkte anderslautende Vereinbarungen mit den Models/DarstellerInnen sind unzulässig. 1 ARBEITSZEIT Buchungen sind stundenweise oder ganztägig. Einige Models haben eine Mindestbuchungsdauer von mehr als einer Stunde. Bei Ganztagesbuchungen ist die reine Arbeitszeit 8 Stunden, inkl. der Zeit für Hair/Make-up. Die Zeitdauer für Festbuchungen muss dem Model voll ausbezahlt werden. Bei länger dauerndem Einsatz ist das Model gemäss seinem Stundenansatz zu entschädigen. Angebrochene Stunden sind auf die nächste halbe Stunde aufzurunden. 2 CASTINGS dürfen maximal 20 Minuten dauern. Erstellte Foto- oder Videoaufnahmen dienen reinen Evaluationszwecken und dürfen nur Auftraggeber intern verwendet werden. 3 WETTERBUCHUNGEN / UMBUCHUNGEN sind vorher als solche zu deklarieren. Der Auftraggeber kann eine Wetterbuchung bis spätestens 10 Uhr am Vortag ErotikMedia/ErotikModels gegenüber absagen. Für Wetterbuchungen muss ein Ausweichtermin angegeben werden. Fallen die Aufnahmen auch am Ausweichtermin aus, wird für das Model die ersten zwei Honorarstunden und für ErotikMedia/ErotikModels das Vermittlungshonorar in Rechnung gestellt. Bei Umbuchungen werden CHF 20.- pro Model verrechnet. Wetterbuchungen für Models, die ein Anreisezeit von über 3 Auto-Stunden haben, sind nur in Ausnahmefällen möglich. 4 ANNULATIONEN von Festbuchungen werden normal verrechnet. Kostenlose Annullationen sind nur bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich. 5 VERSICHERUNGEN / RISIKOAUFNAHMEN Der Einsatz gilt in Bezug auf die Sozialversicherung i.d.R. als unselbständige Tätigkeit des Models für den Kunden (siehe auch Bestimmungen der Sozialversicherungen über geringfügige Entgelte aus unselbständigem Nebenerwerb). ErotikMedia/ErotikModels ist für Unfälle in keiner Weise haftbar. Die Versicherung von Risiken aller Art ist Sache des Auftraggebers. 6 REKLAMATIONEN müssen am Arbeitstag sofort an ErotikMedia/ErotikModels gemeldet werden. ErotikMedia/ErotikModels ist nicht haftbar für Verspätungen, Nichterscheinen, äusserliche Veränderungen, Krankheit etc. Bei Krankheit des Models gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Absenzen oder Verspätungen des Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch das Model haftbar. Verspätungen durch Eigenverschulden des Models oder sonstige Honorarminderungen infolge Reklamationen sind vor Ort direkt mit dem Model abzusprechen und sind direkt am Modelhonorar in Abzug zu bringen. ErotikMedia/ErotikModels ist vor der Auszahlung telefonisch über die Gründe der Honorarminderung und deren Höhe zu informieren. Honorare, welche dem Model ausbezahlt wurden, können nicht nachträglich via ErotikMedia/ErotikModels zurückgefordert werden. Die Agenturgebühr für ErotikMedia/ErotikModels bleibt in jedem Fall in vollem Umfang geschuldet, wenn mit dem Model gearbeitet wurde. Das gilt ebenso, wenn mit dem Model eine Model-Honorarminderung vereinbart wurde. 7 BUYOUTS Buyouts sind vor dem Produktionstermin in jedem Fall ausschliesslich mit ErotikMedia/ErotikModels zu regeln. Buyout-Verhandlungen mit Models sind unzulässig. Der Verursacher/Auftraggeber haftet in jedem Fall für die vollständigen, von ErotikMedia/ErotikModels festgelegten Buyouts. 8 RE-ENGAGEMENTS Der Auftraggeber verpflichtet sich, Re-Engagements ausschliesslich über ErotikMedia/ErotikModels abzuschliessen. Er haftet für die entsprechende Agenturgebühr. 9 MODELHONORARE/REISESPESEN sind nach Beendigung der Arbeit an Ort und Stelle direkt dem Model bar oder per Check auszubezahlen. Bei nichterfolgter Auszahlung der Models vor Ort stellt ErotikMedia/ErotikModels für administrative Unkosten, Sozialleistungen etc. einen Zuschlag von 30% auf das Gesamttotal in Rechnung. Wird die vereinbarte Vergütung an das Model und die Agentur nicht bezahlt, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. 10 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ErotikMedia/ErotikModels Die Aufwendungen für die Vermittlung des Models sind im Normalfall bei Auftragserteilung fällig. Bei Annulationen gemässt Punkt 4 werden die bereits bezahlten Beträge zurück erstattet. Falls die vorgesehene Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurück erstattet werden. DER AUFTRAGGEBER ALS VERTRETER DES KUNDEN GARANTIERT DEM MODEL UND ErotikMedia/ErotikModels IM SINNE VON ART. 111 DES SCHWEIZ. OBLIGATIONENRECHTS DIE BEZAHLUNG DER VEREINBARTEN MODEL-, UND AGENTURHONORARE DURCH DEN KUNDEN. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ist der Fotograf verpflichtet, seinen Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass die Aufnahmen nur für den mit der Agentur vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. ErotikMedia/ErotikModels behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen ungültgig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Mündliche Aufträge sind Branchenusanz. Der Auftraggeber erklärt, von den vorstehenden Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben, die jeweils gültigen Geschäftsbedinungen zu akzeptieren und sie auch bei mündlichen Aufträgen vollumfänglich anzuerkennen. Gerichtsstand für alle Parteien ist Zürich. |